Datenschutz im Handwerk
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen z.B. Angebote und Rechnungen schreiben, Mitarbeiter beschäftigen oder Bewerbungsunterlagen zugeschickt bekommen, dann verarbeiten Sie persönliche Daten Ihrer Kunden und Ihrer Mitarbeiter. Damit sind Sie – unabhängig von der Unternehmensgröße – verpflichtet, die Vorgaben zum Datenschutz der neuen DSGVO zu beachten.
Sie müssen dokumentieren welche Daten Sie verarbeiten, zu welchem Zweck Sie dies tun und Sie müssen sich ggf. vorab auch die Einwilligung der betroffenen Personen einholen. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, dass diese Daten in Ihrem Verantwortungsbereich entsprechend den Vorgaben der DSGVO geschützt werden.
Wenn andere Unternehmen diese Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, z.B. eine externe Lohnbuchhaltung oder ein IT-Dienstleister, der Ihre Unternehmensdaten speichert oder im Rahmen von Wartungsarbeiten Zugriff auf diese Daten erhält, dann sind Sie auch für diese Verarbeitung verantwortlich und müssen die DSGVO konforme Verarbeitung vertraglich festlegen und kontrollieren.
Ihre Datenschutzdokumentation ist den zuständigen Aufsichtsbehörden nach Aufforderung in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen. Ebenso haben Ihre Kunden und Mitarbeiter das Recht jederzeit von Ihnen über die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten Auskunft zu erhalten.
Sie sollten in jedem Fall in der Lage sein zu belegen, dass Sie das Thema Datenschutz ernst nehmen und Sie sollten dies auch mit Ihrer DSGVO-konformen Datenschutzdokumentation belegen können. Eine Nichtbeachtung hat auf jeden Fall rechtliche und mitunter auch kostspielige Konsequenzen.
Als Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) berate ich Sie gerne zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit.
Los geht’s!